Einleitung

Die Langversion führt die Fragen und Antworten in der numerischen Reihenfolge auf.

Fragen und Antworten

Holcim: Nein. Der Abbau verlief ganz normal wie geplant.

Holcim: Der Abbau im Westfeld wird im Herbst 2018 beendet sein. Danach wird die abschließende Rekultivierung erfolgen.

Holcim: Der Weg am Hardtwald ist bereits befahrbar, die Restarbeiten durch die Firma Müller werden bis Ende November fertig sein. Die Sanierung der bestehenden Feldwege ist ebenfalls bis Ende November geplant – die Feldwege an sich sind befahrbar – allerdings dann nicht während der Bauarbeiten.

Holcim: Der Hydraulikbagger ist ein Großgerät der neuesten Generation und wurde erst im April 2018 von Komatsu vorgestellt. Er zeichnet sich durch eine gesteigerte Produktivität und durch optimierte Sicherheitseinrichtungen aus. Realistische Angaben zu den Lärmemissionen und vor allem dazu, wie sie im Ort zu hören sind, lassen sich erst treffen, wenn damit gearbeitet wird – ab September. Es gibt zuviele Faktoren, die die Geräuschekulisse beeinflussen wie beispielsweise in welcher Höhe der Bagger arbeitet, Wind und Wetter – daher lässt sich dazu noch nichts sagen.

Holcim: Der Teil des Förderbands, der durch die Röhre führt ist stationär. Beim späteren Abbau wird auch wieder ein mobiles, schwenkbares Band zum Einsatz kommen. Dann werden wir sowohl einen stationären als auch einen mobilen Förderbandteil haben.

Holcim: Alle vom Mobilbrecherumzug betroffenen Grundstückseigentümer sind schriftlich und in persönlichen Gesprächen informiert worden.

Holcim: Der Piepston an den Großfahrzeugen wurde inzwischen ausgeschaltet. Es wurden für den Fahrer entsprechende andere Rückfahreinrichtungen verbaut wie zum Beispiel eine Rückfahrkamera oder Abstandssensoren.

Holcim: Holcim sucht das Gespräch mit den Beteiligten und hat bislang immer eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Holcim: Die Grundstückspreise sind nicht öffentlich. Die Grundstücke werden nach und nach entsprechend dem geplanten Abbau gekauft oder getauscht – Holcim tritt automatisch in Kontakt mit den Eigentümern. Melden Sie sich gerne, wenn sie als Grundstückseigentümer bereits jetzt ins Gespräch kommen wollen. Wir sind jederzeit zu Gesprächen mit Grundstückseigentümern bereit.

Holcim: Holcim hat bislang immer eine einvernehmliche Lösung gefunden. Bislang wurde diese Variante nicht beansprucht.

Holcim: Die fertig rekultivierten Flächen werden vorrangig zum Tausch dienen für Flächen in zukünftigen potenziellen Abbaugebieten.

Holcim: Der Ölschiefer im Ostfeld steht genauso wie im Westfeld direkt unterhalb des Bodens an. Die maximale Mächtigkeit ist 8,50 Meter. Eine wirtschaftliche Verwertung des Ölschiefers ist bis zu einer Mächtigkeit von 3,5 Meter machbar.

Holcim: Der Ölschiefer im Ostfeld unterscheidet sich chemisch nicht von dem Vorkommen im Westfeld. Das Gestein besteht aus den beiden Hauptkomponenten Kalk (Karbonat) und Siliziklastika (Tonminerale) sowie Pyrit (FeS2) und organischem Material (im Wesentlichen Kerogen).
Im gesamten beträgt der Ölschiefervorrat im Ostfeld etwa 20 Millionen Tonnen.

Holcim: Das ist situations- und konjunkturabhängig. Aktuell werden rund zwei Drittel an die Schwesterwerke verkauft. Der Transport in die schweizer Schwesterwerke läuft über die Schiene mit der Hohenzollerischen Landesbahn.

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Der Ölschiefer (Posidonienschiefer) kommt nicht nur in Süddeutschland vor, sondern auch in Frankreich (Schistes Carton) , Norddeutschland und zieht sich bis nach Großbritannien (Jet Rock).
Meist ist er hier aber in größeren Tiefen anzutreffen und bildet dort die Grundlage für große Ölvorkommen.
An der Oberfläche aufgeschlossen kommt der Ölschiefer hauptsächlich im Vorland der Schwäbischen und Fränkischen Alb vor.

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Holcim: Es ist nie das gesamte Abbaugebiet gesichert, sondern immer nur der aktive Abbaubereich. Der aktive Abbaubereich wird eingezäunt. Die restliche Fläche steht der Öffentlichkeit oder der Landwirtschaft zur Verfügung.

Holcim: Ganz im Osten des Ostfelds wird es eine technische Wasserrückhaltung geben, die während der Nutzung im Steinbruch ist und deshalb nicht zugänglich sein wird. Nach dem Abbau entscheidet die Standortgemeinde über die weitere Nutzung.

Holcim/Gemeinde: Die 8 Millionen Tonnen wären im Ostfeld. Eine dementsprechende Genehmigung vorausgesetzt ist nicht vor sechs bis sieben Jahren mit einer Verfüllung im Ostfeld zu rechnen.

Holcim: Um spätere Setzungen zu verhindern, ist es technisch sinnvoll, das eingebrachte Material zu verdichten.

Holcim: Für brennstoffbedingte Emissionen sind die Anforderungen von Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken gleich. Zementwerke haben zusätzlich rohmaterialbedingte Emissionen aus den eingesetzten Rohstoffen wie Kalkstein und Ton (und damit unabhängig von den Brennstoffen), die es bei Müllverbrennungsanlagen ja nicht gibt. Denn Müllverbrennungsanlagen setzen keine Rohstoffe zur Stoffproduktion, sondern nur Abfälle als Brennstoffe zur Beseitigung ein. Nur für die rohstoffbedingten Emissionen können Zementwerke Ausnahmen erhalten.
Durch den Einsatz von Abfällen haben Zementwerke wesentlich umfangreichere und schärfere Grenzwerte einzuhalten, als dies ohne Abfalleinsatz bei rein fossilen Brennstoffen der Fall wäre. Damit unterstützt ein Zementwerk durch den Abfalleinsatz nicht nur die Kreislaufwirtschaft aktiv, sondern hat auch deutlich geringere Emissionen und damit weniger Umweltbelastung.

Holcim: Ja, reine Gasfeuerung wäre möglich. Damit wäre jedoch das gesellschaftliche Problem einer vernünftigen Abfallverwertung nicht gelöst. Auch gibt es derzeit keinen Gasanschluss am Zementwerk. Zudem ist Gas zu teuer. Damit würde der Zement und auch der Hausbau erheblich teurer werden. Letztlich ist es aus unternehmerischer Sicht auch nicht mehr wirtschaftlich. Aus diesem Grund verwendet kein deutsches Zementwerk Gas.

Holcim: Genaue Zahlen hierfür liegen uns nicht vor. Die Emissionen aus der Verbrennung würden weniger, auf die Emissionen aus den Rohstoffen hätte dies allerdings keine Auswirkungen (rohmaterialbedingte Ausnahmen weiterhin nötig).

Holcim: Nein, Zement wird auch ohne Ölschiefer produziert.
Ölschieferzemente sind zum einen aber deutlich ökologischer, da bei deren Herstellung deutlich weniger CO2 entsteht und wir somit einen Beitrag zur Reduzierung der Klimaerwärmung leisten können. Zum anderen werden Ölschieferzemente von Fachleuten sehr geschätzt, weil sie besondere Eigenschaften beim Bauen wie etwa ein besseres Wasserrückhaltevermögen oder eine gleichmäßigere Sichtbetonqualität bieten.

Holcim: In Summe werden keine Schadstoffe eingespart.
Wenn wir keinen Ölschiefer verwenden würden, müßten wir die gleiche Menge an Klinker mehr produzieren und entsprechend mehr Kalkstein verwenden. Dadurch würden bei der Klinkerproduktion entsprechend mehr Emissionen entstehen.

Vereinzelte Emissionen wie Schwefeloxid und Stickoxide wären ohne der Produktion von gebranntem Ölschiefer geringer, aber viele andere Emissionen wie Ammoniak, organische Kohlenstoffe, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid wären deutlich höher. Wenn wir statt gebranntem Ölschiefer vergleichbar Klinker herstellen würden, würden in Summe etwa 80.000 t mehr Schadstoffe emittiert.

Holcim: Es würden ohne Ölschiefer in Summe mehr Emissionen entstehen. Vereinzelte Emissionen wie Schwefeloxid und Stickoxide wären geringer, aber viele andere Emissionen wie Ammoniak, organische Kohlenstoffe, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid wären deutlich höher. Wenn wir statt gebranntem Ölschiefer vergleichbar Klinker herstellen würden, würden in Summe etwa 80.000 t mehr Schadstoffe emittiert. (siehe Frage oben)

Holcim: Nein. Der Ölschieferabbau ist im Bergrecht geregelt.
Die thermische Aufbereitung von gebranntem Ölschiefer in Dotternhausen ist einmalig auf der Welt. Die TA-Luft gilt für alle Anlagen, die nicht in einem anderen Gesetz explizit genannt werden. Damit gilt für die Klinkerproduktion die 17. BImSchV. Für die anderen Anlagen, wie Mühlen, Brecher oder die GÖS-Produktion, gelten die Vorschriften der TA-Luft.

Holcim: Es gibt Grenzen für die Inhaltsstoffe der Ersatzbrennstoffe, die einen Einfluss auf unser Produkt sowie auf unsere Emissionen haben. Diese sind vom Regierungspräsidium festgelegt und unterliegen strengen Kontrollen.
Bevor ein neuer Ersatzbrennstoff eingesetzt werden darf, muss in Versuchen nachgewiesen werden, dass dieser Stoff keine Verschlechterung der Emissionen zur Folge hat

Holcim: Die Ersatzbrennstoffe werden sowohl rohstofflich als auch energetisch vollständig genutzt und im Klinkerbrennprozess eingebunden. Es gibt daraus keine Asche. Alles wird restlos verbrannt – es bleibt nichts übrig. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Müllverbrennungsanlagen, deren Asche oder Schlacke wiederum auf neue Deponien gebracht werden muss oder unter Tage in Bergwerken eingelagert wird.

Holcim: Kunststoff dient als Ersatzbrennstoff bei der Klinkerproduktion. Der geringe Ascheanteil findet als Rohstoffersatz Verwendung im Klinker.

Holcim: Wir setzen bei uns bereits neuste Technologien ein, was die niedrigen Emissionswerte und Einhaltung der Grenzwerte auch zeigen. Die Technologie muss jedoch sinnvoll sein. Emissionsminderungstechnik muss jedoch auch ihren Zweck erfüllen und darf nicht zu mehr Emissionen führen. Somit ist sie immer auf die jeweilige Aufgabenstellung, den Prozess und die Einsatzstoffe des jeweiligen Einsatzortes abzustimmen.

Bifa
In den für die Zementindustrie geltenden BVT-Schlussfolgerungen werden z.B. sowohl SCR als auch SNCR als Stand der Technik zur Reduktion von Stickstoffoxidemissionen beschrieben. Im Zusammenspiel mit anderen bereits vor Ort realisierten bzw. zu realisierenden Maßnahmen zur Abgasminderung ist eine SNCR-Anlage ebenso der beste verfügbare Standard für Filteranlagen in einem Zementwerk wie eine SCR-Anlage. Mit beiden Ansätzen lassen sich gleich niedrige NOx-Emissionen bei geringen NH3-Emissionen erreichen.
Daneben gibt es noch eine Reihe von Technologien, die ggfs. bessere Reinigungsergebnisse erzielen als die bislang als beste verfügbare Technik eingestuften Verfahren. Jedoch handelt es sich dabei häufig noch um vereinzelte Anlagen, Versuchs- oder sogar Pilotanlagen. Sie gelten damit als noch nicht allgemein verfügbar.
Techniken, die einen hohen Reifegrad (erste Großanlagen realisiert) erreicht haben, aber noch nicht allgemein verfügbar sind, sind:

  • „high dust SCR“: katalytische Entstickung vor der Entstaubung. Frühere Ansätze schlugen fehl, weil die Katalysatoren schnell inaktiviert wurden und weil es kaum gelang, das Katalysatorbett hinreichend staubfrei zu halten. Mit einer „high dust SCR“-Anlage können rohstoffbedingte Ammoniumemissionen nicht grundsätzlich verhindert werden, so dass hier weiterhin Ausnahmeregelungen beansprucht werden müssten. Betriebserfahrungen der in Betrieb genommenen Anlage sind abzuwarten.
  • „Regenerative Thermische Oxidation (RTO) mit integrierter Entstickung“: das Verfahren der thermischen Oxidation organischer Schadstoffe mit integrierter Entstickung wurde an einer Anlage eingesetzt, die massive Probleme mit rohstoffbedingten Emissionen organischer Stoffe hatte. Es bedeutet letztlich eine Nachverbrennung des gesamten Abgasstroms. Die Anlage verursacht viel Abwärme, die in speziellen Fall der realisierten Anlage teilweise genutzt werden kann. Eine Übertragbarkeit auf das Werk Dotternhausen ist derzeit nicht gegeben (vgl. Gutachten zur Begründung der rohstoffbedingten Ausnahmen)
  • „DECONOX“: dieser Ansatz stellt eine katalytische Oxidation von im Abgas enthaltenen Schadstoffen dar, die mit einer low-dust-SCR gekoppelt ist. Wie bei der low-dust-SCR sind der Energiebedarf und die laufenden Kosten hoch. Ein Umweltvorteil gegenüber der SCR könnte sich durch die wesentliche Minderung der Emissionen von Kohlenmonoxid und organisch gebundenem Kohlenstoff ergeben. Ausreichende Betriebserfahrungen, die es zulassen würden, die Übertragbarkeit der Technik auf das Werk Dotternhausen zu beurteilen, liegen noch nicht vor.

Entscheidend ist letztlich jedoch nicht die eingesetzte Technik, sondern dass die Grenzwerte sicher eingehalten werden

Holcim: Emissionsminderungstechniken können anhand von Computersimulation verbessert werden. Dies tun wir momentan zum Beispiel über Strömungssimulationen im Wärmetauscherturm, um dort zu optimieren. Leider kann aber nicht alles simuliert werden und oft weicht die Praxis auch deutlich von der Theorie ab

Holcim: Weil mit der hocheffizienten SNCR Anlage, die in Dotternhausen im Einsatz ist, ebenfalls die gleichen Stickoxidgrenzwerte eingehalten werden können, wie mit einer SCR. Und weil eine Prüfung der Techniken SCR und SNCR für unseren Standort ergeben hat, dass diese Technik bei uns weder ökologisch noch ökonomisch Sinn macht. Die Emissionsminderungen, die durch eine SCR bei Ammoniak und organischen Kohlenstoffen erreicht würde, ist deutlich geringer, als die zusätzlichen Emissionen, die beim Einsatz einer SCR-Technologie aufgrund von höherem thermischen und elektrischen Energiebedarf entstehen. In Summe würden mit einer SCR-Technologie bei unserem Standort etwa
7.700 t/a mehr Emissionen entstehen. Dies kann in anderen Zementwerken unterschiedlich sein, wenn bei diesen auf Grund der hohen rohstoff- und technisch bedingten Emissionen eine SCR-Anlage deutlich mehr reduziert als bei uns.

Holcim: Die Thermische Nachverbrennung dient zur Oxidation von organischen Kohlenstoffen. Sie ist als technisches Verfahren bis jetzt kein Stand der Technik für Zementwerke. Emissionsminderungstechnik muss immer auf die jeweilige Aufgabenstellung, den Prozess und die Einsatzstoffe des jeweiligen Einsatzortes abgestimmt sein. Neue Technologien müssen zuerst langfristig und auf verschiedene Aspekte hin erprobt werden um dann auch eingesetzt werden zu können und damit die geforderten Ergebnisse zu erreichen.

Holcim: Ja, für Ammoniak gibt es neue Grenzwerte für den Direktbetrieb von 60 mg/Nm³ als Tagesmittelwert statt der bisherigen 80 mg/Nm³. Die maximalen Direktbetriebszeiten werden verkürzt von 600 h/a auf 438 h/a. Für organische Kohlenstoffe gilt ab 01.01.2019 ein Jahresmittelwert von 45 mg/Nm³.
Holcim hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen und hält diese Grenzwerte bereits seit 2018 ein. Für CO wird bis 1.1.2019 ein neuer Grenzwert vom RP festgelegt werden.

Holcim: Wir haben Ausnahmegenehmigungen ausschließlich für rohstoff- bzw. rohmaterialbedingte Emissionen. Rohstoffbedingte Emissionen sind Emissionen, die aus dem eingesetzten Rohmaterial wie Kalkstein und Ton kommen, und nichts mit den Brennstoffen oder der Verbrennung zu tun haben. Dies sind bei uns Ausnahmen für die Emissionsgrenzwerte von Kohlenmonoxid, organische Kohlenstoffverbindungen und Ammoniak im Direktbetrieb (max. 438 h/a ab 01.01.2019) Für Ammoniak gibt es im Verbundbetrieb (mit Rohmühle ca. 95% der Anlagenlaufzeit) keine rohmaterialbedingten Ausnahmen. Lediglich für den Direktbetrieb (ohne Rohmühle <438 h/a) ist der rohmaterialbedingte Grenzwert auf 80 mg/Nm³ als Tagesmittelwert, ab 1.1.19 auf 60 mg/Nm3, festgelegt. Für organische Kohlenstoffe gilt der rohmaterialbedingte Grenzwert von 50 mg/Nm³ als Tagesmittelwert und für Kohlenmonoxid von 2.000 mg/Nm³ als Tagesmittelwert. Es gibt in Dotternhausen keine Ausnahmen für Ammoniumverbindungen/NH3 (im VB), Quecksilber/Hg und Schwefeloxid/SOx, obwohl diese vom Gesetz her möglich wären

Holcim: Es gibt Ausnahmen für die Grenzwerte von Ammoniumverbindungen/ NH3, Kohlenstoff gesamt/Cges., Kohlenstoffmonoxid/CO

Holcim: Rohstoffbedingte Emissionen sind Emissionen, die aus den Inhaltsstoffen der Rohstoffe kommen. Rohstoffe sind bei uns Kalkstein, Ton und Sand. Aus den Rohstoffen entstehen Emissionen beim Trocknen und Erwärmen des Materials. Diese Emissionen kommen aus Inhaltsstoffen der Rohstoffe und haben nichts mit den Brennstoffen oder der Verbrennung zu tun.

Holcim: Auf rohstoffbedingte Emissionen von Ammoniumverbindungen/NH3 im Direktbetrieb, Kohlenstoff Cges., Kohlenstoffmonoxid CO

Holcim: Alle Stoffe, die kontinuierlich gemessen werden können, werden bei uns kontinuierlich gemessen. Hierfür steht Messtechnik für mehrere 100.000 € zur Verfügung. Diese Messgeräte werden regelmäßig von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut geprüft und kalibriert. Die Berichte dazu gehen an die Überwachungsbehörde (RP Tübingen).
Bestimmte Emissionen, wie Schwermetalle und organische Stoffe können nicht kontinuierlich gemessen werden. Hierfür gibt es keine Messgeräte. Diese werden von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut nach den gesetzlich vorgegebenen Vorschriften in mehreren Einzelmessungen wiederholt gemessen. Auch diese Messberichte gehen an die zuständige Genehmigungsbehörde.

Holcim: Die Ergebnisse sowohl aus den kontinuierlichen als auch Einzel- Messungen werden von der zuständigen Überwachungsbehörde kontrolliert. Kontinuierliche Messgeräte werden regelmäßig von einem unabhängigen Messinstitut geprüft und kalibriert. Die Berichte dazu gehen an die zuständige Überwachungsbehörde.
Einzelmessungen werden von einem zugelassenen und unabhängigen Messinstitut durchgeführt. Ein Messplan muss vorab mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgesprochen werden. Der Messbericht geht an die zuständige Behörde zur Prüfung.

Holcim: Durch vielfältige Emissionsminderungstechniken bei den verschiedenen Anlagen und mit modernster Überwachungs- und Regelungstechnik können unsere qualifizierten Mitarbeiter die Anlagen so steuern, dass Grenzwerte eingehalten werden. Emissionsminderungsmaßnahmen am Drehrohrofen sind z.B. hohe Flammtemperaturen, lange Verweilzeiten, 8-stufige Trockensorption, Low NOx-Brenner ,Gestufte Verbrennung über mehrere Aufgabestellen, Tertiärluftleitung, Kalzinator mit langen Gasverweilzeiten, Gewebefilter, High-Efficiency-SNCR-Anlage

Holcim: Der VDZ ist ein unabhängiges, zugelassenes Messinstitut, das bei uns die Emissionsmessungen durchgeführt.
Dies hat keinen bestimmten Grund. Auch 2017 wurden die Messungen vom zertifizierten und zugelassenen Messinstitut des VDZ durchgeführt.

Holcim: Dies erfolgt bereits auf unserer Home-Page. Hier finden Sie jährlich die neusten Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen sowie auch der Einzelmessungen.

Holcim: In Europa werden Grenzwerte von der EU Kommission für alle europäischen Länder festgelegt. Diese werden dann von der Bundesregierung mittels deutscher Gesetzte (z.B. 17.BImSchV) in nationales Recht umgesetzt und dabei meistens noch verschärft. Gesetzesänderungen erfolgen in den zuständigen Ministerien unter Berücksichtigung des EU-Rechts. Selbstverständlich bekunden sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Umweltschutzverbände ihre Interessen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses.

Holcim: Immissionen sind das, was beim Menschen und in der Natur ankommt. Hierbei ergeben sich diese Immissions-Werte aus den verschiedenen Emittenten (Quellen), wie Industrie, Gewerbe, Verkehr, Haushalt, Landwirtschaft usw.. Dazu kommen noch Einflüsse wie Wind, Wetter und Zeitverzögerungen vom Emissionsort (abgebende Quelle) bis zum Immissionsort (was in der Umgebung und am Boden einwirkt). Deshalb ist es nur schwer möglich, die genaue Herkunft dieser Immissionen festzustellen oder gar direkt zu begrenzen. Emissionen werden direkt am Kamin des Verursachers gemessen und können so eindeutig zugeordnet, gemessen und begrenzt werden. Deswegen macht es Sinn, am jeweiligen Emissionsort die Grenzwerte festzulegen

Holcim: Wir haben bereits viele Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt. Die Anlagen befinden sich komplett in geschlossenen Gebäuden. Alle Ausblasöffnungen sind mit Schalldämpfern versehen. Diese Maßnahmen reduzieren den Lärm erheblich. Leider gibt es keine vertretbare Möglichkeit diesen Lärm komplett zu eliminieren.

Holcim: Die Mühlen werden nicht nach Tages- und Nachtzeiten gefahren sondern nach Zement- und Strom-Bedarf. Wenn die Zementsilos leer werden muss nachgemahlen werden. Außerdem wird über unseren Stromverbrauch das Netz des öffentlichen Anbieters Eppler gesteuert, um die Stromkosten für die Stromkunden niedrig zu halten. Wenn viel Strom im öffentlichen Netz benötigt wird (meistens tagsüber), werden, wenn möglich, unsere Hauptstromverbraucher, die Mühlen, abgeschaltet, so dass wir Strom ins Netz einspeisen können. Wenn kaum Strom im öffentlichen Netz benötigt wird, also Nachts, werden die Mühlen gefahren.

Holcim: Gesetz und Recht sind bindend für uns. Dazu steht für jedes Zementwerk ein bestimmtes Budget für Maßnahmen zur Verfügung. Diese werden von den Verantwortlichen im Zementwerk entsprechend der Notwendigkeit sinnvoll eingesetzt. Die Holcim (Süddeutschland) hat wie alle Unternehmen wirtschaftlichen Erfolg zum Ziel – nur damit lässt sich langfristig der Standort sichern. Gleichzeitig handeln wir nach den Umweltgesetzen und befürworten die strenge Kontrolle dieser Gesetze.

Holcim: Verbesserungen die notwendig und sinnvoll sind werden beim Konzern beantragt und nach einer Prüfung auch genehmigt.
Holcim ist ständig im Gespräch mit verschiedensten Anspruchsgruppen und immer offen für Anregungen und Verbesserungen in allen Bereichen. Aktionäre melden sich im Rahmen der Jahreshauptversammlung zu Wort.

Holcim: Wenn damit gemeint ist, ob wir vom Landkreis Geld für den Einsatz von Abfall als Ersatzbrennstoff bekommen, heißt die Antwort NEIN.

Holcim: Nein, Klinker wird nur für den Zement verwendet, der auch in Dotternhausen erzeugt wird. Nur im Notfall, sprich bei Ausfall eines Zementwerkes, kann es vorkommen, dass Klinker zeitlich befristet in ein anderes Werk als Nothilfeleistung geliefert wird oder von einem anderen Zementwerk an uns geliefert wird.

Holcim: Generell lässt sich das so nicht sagen. Der Stromverbrauch tags oder nachts hängt von der Einsatzplanung der Zementmühlen ab. Die wiederum wird beeinflusst durch die Marktnachfrage, die die Produktionsmenge bestimmt. Über die Abwärme aus der thermischen Aufbereitung von Ölschiefer und über die Bremsenergie der Seilbahn erzeugen wir in Summe über das Jahr gesehen mehr Strom als das Zementwerk benötigt. Ob wir Strom aus dem Netz beziehen oder einspeisen, hängt nicht an der Tageszeit sondern ob alle unsere Anlagen laufen oder ein Teil der Anlagen steht und wie die Stromsituation im öffentlichen Netz aussieht. Somit gibt es keine feste Regel. Jedoch überwachen wir das örtliche Netz und unterstützen die Fa Eppler dabei, dass sie ihr Leistungsbezugsmaximum nicht überschreitet. Letzteres wäre teuer und würde sich folglich in den Stromkosten der Bürger niederschlagen.

AG.L.N.: Grundsätzlich werden die Becken entsprechend dem bestehenden Rückhaltebecken im Westfeld so geplant, dass kein ungeregelter Abfluss in den angrenzenden Graben und damit in den Riedbach erfolgen kann. Der Abfluss erfolgt vielmehr kontrolliert und maximal mit der Menge, die bereits im aktuellen Zustand aus dem Gebiet abfließt.

AG.L.N.: Grundsätzlich werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Rekultivierung unmittelbar im Anschluss an den jeweiligen Abbauabschnitt durchgeführt. Das heißt die Rekultivierung erfolgt frühestens, wenn eine Behinderung des Betriebsablaufs nicht mehr zu erwarten ist, jedoch sobald als möglich.

Das Abbauende im Westfeld ist mit dem Umzug des Mobilbrechers im August 2018 erreicht worden. Die endgültige Rekultivierung sollte bis 2022 abgeschlossen sein.
Für das Ostfeld ist die Rekultivierung entsprechend der einzelnen Abbauabschnitte ebenfalls abschnittsweise geplant. Die Endrekultivierung im Ostfeld ist bis ca. 2048 vorgesehen, hängt allerdings stark vom konjunkturellen Verlauf ab.

Holcim: Soviel, um einen großen Teil der Umgehungsstraße zu finanzieren. Wir bitten um Verständnis, wenn wir zu solchen Zahlen keine genaue Auskunft geben.

AG.L.N.: Die Entwässerung erfolgt während des Abbaus analog zum Westfeld in eine ausreichend dimensionierte Absetz-/Rückhalteanlage am Ostrand der Abbaufläche. Von hier erfolgt ein gedrosselter Abfluss über den angrenzenden Graben zum Riedbach.
Nach Abbauende werden die Flächen entsprechend dem Ausgangszustand überwiegend als landwirtschaftliche Nutzflächen rekultiviert. Mit der fachgerechten Rekultivierung stellt sich wieder ein natürliches Abfluss- und Versickerungsregime ein. Am Ostrand der Fläche wird die Absetz-/Rückhalteanlage in ein naturnahes Stillgewässer umgewandelt.

AG.L.N.: Der Abschluss der Rekultivierung ist bis Ende 2022 geplant. Ab dann können auch die Zäune rund ums Westfeld entfernt werden.

AG.L.N.: Entsprechend den Verhältnissen im bestehenden Abbaubereich findet auch zukünftig kein Eingriff in die Grundwasserleiter und das Grundwasser statt. Durch die unmittelbar nach dem Abbau erfolgende, fachgerechte Rekultivierung werden die natürlichen Abfluss- und Versickerungsverhältnisse wieder hergestellt. Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sind damit auszuschließen.

AG.L.N.: Die Rekultivierung entspricht bei der Ausgestaltung der Rekultivierungsbiotope im Wesentlichen dem genehmigten Rekultivierungsplan von 1995. Nach Umsetzung der Rekultivierung werden die Flächen der Öffentlichkeit zurückgegeben. Sollten die jeweiligen Flächeneigentümer oder Standortgemeinden auf diesen Flächen die genannten Attraktionen einrichten wollen, ist dies mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abzustimmen. Dies hätte allerdings ggf. eigenständige, von der Fa. Holcim unabhängige Verfahren zur Folge.

AG.L.N.: Als Boden für die Rekultivierung wird der auf der zukünftigen Abbaufläche vorhandene Boden verwendet. Hierzu wird der Oberboden vor dem Abbau entsprechend dem bisherigen Vorgehen abgeschoben und fachgerecht in Bodenmieten zwischengelagert. Nach Abbauende wird dieser Humus im Rahmen der Rekultivierung zur Wiederherstellung der Böden mit den entsprechenden Bodenmächtigkeiten verwendet.

AG.L.N.: Sukzessionsflächen sind Flächen die sich ohne weitere menschliche Einflüsse bzw. Maßnahmen frei entwickeln dürfen. Sie werden also nicht weiter genutzt, sondern es können sich über die Zeit jeweils die Pflanzen- und Tierarten einstellen, für die die Bedingungen gerade passen. Typischerweise verläuft die freie Entwicklung in Mitteleuropa über vegetationsfreie Flächen, Gräser und Kräuter, erste Gehölze, Gebüsche bis hin zu Wald. Da solche Standorte in unserer genutzten Kulturlandschaft selten sind, weisen sie in der Regel einen hohen naturschutzfachlichen und Erlebnis-Wert auf.

AG.L.N.: Das Stillgewässer im Westfeld soll eine Tiefe von mindestens 6 m aufweisen, um im Zentrum eine dauerhafte Wasserführung sowie eine gute Wasserqualität zu garantieren. Die Wasserzufuhr wird durch den Niederschlag und Zulauf aus den umliegenden Hanglagen gewährleistet. Nach Durchführung der Rekultivierung und Freigabe für die Öffentlichkeit sind für das Gewässer keine weiteren Maßnahmen geplant. Eine Badenutzung ist damit grundsätzlich möglich. Die Entscheidung darüber liegt bei der Standortgemeinde – in diesem Fall in Dautmergen.

AG.L.N.: Nein. Die Rekultivierung erfolgt unabhängig von etwaigen Planungen für eine Umgehungsstraße. Ergeben sich zukünftig Überschneidungen von Umgehungsstraße und Abbau- bzw. geplanten Rekultivierungsflächen, muss die Planung für die jeweiligen Flächen geändert werden. Verläuft die Umgehungsstraße über bereits rekultivierte Flächen handelt es sich um einen Eingriff mit den entsprechenden Ausgleichserfordernissen.

AG.L.N.: Die Abraummächtigkeiten im Ostfeld sind nach aktuellen Untersuchungen deutlich geringer als ursprünglich angenommen. Es ist von Mächtigkeiten des Abraums von 0-7 m auszugehen.

AG.L.N.: Die Verfüllung der Rekultivierungsfläche erfolgt zunächst mit dem vorhandenen Abraum, der vor der Schiefergewinnung abgeschoben wird. Da die Abraummächtigkeiten im Ostfeld deutlich geringer sind als ursprünglich angenommen, wird die Fehlmenge über die Zufuhr von Fremdmaterial abgedeckt. Das Fremdmaterial hat hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen und wird entsprechend kontrolliert. Es wird in der Regel unbelasteter Bodenaushub verwendet.

AG.L.N.: Der Unterschied würde sich im Wesentlichen auf die Geländehöhe der Rekultivierungsoberfläche beschränken. Die Rekultivierungsbiotope selbst bleiben davon weitestgehend unberührt.

AG.L.N.: Der Abraum erreicht im Ostfeld Mächtigkeiten von 0-7 m.

AG.L.N.: Im aktuellen Zustand weist das Gelände im Ostfeld eine flache Erhebung im zentralen Bereich auf, von wo aus das Gelände mit geringer Neigung nach Osten und Westen abfällt. Zukünftig liegt ein gleichmäßiges Einfallen der schwach geneigten Rekultivierungsoberfläche nach Osten hin vor. Dies entspricht der genehmigten Planung von 1995.

AG.L.N.: Nein, der Wall entlang der Straße besteht aus Oberboden und wird für die Rekultivierung verwendet.

AG.L.N.: Sobald mit den Standortgemeinden Einigkeit über die Grundstücksaufteilung, Wegenetz etc. besteht und die Flächen rekultiviert sind

Gemeinde: Holcim ist verantwortlich für folgende Pläne:

  • Rekultvierungspläne, Abbaupläne sowie Genehmigungsunterlagen inklusive Deponie – sofern die Flächen Holcim zur Verfügung stehen

Über alle anderen Flächen bestimmen die Gemeinden
Die Pläne zur Machbarkeitsstudie Umgehungsstraße können nach einer Terminvereinbarung im Rathaus Dormettingen eingesehen werden.

Gemeinde: Ein Termin kann derzeit noch nicht benannt werden.

Gemeinde: Da zur Finanzierung der Umgehungsstraße auch eine weiterreichende Verfüllung des Ölschieferabbaufeldes Ost vorgesehen ist, wird der Schwerlastverkehr zunehmen. Allerdings wird dieser Verkehr dann nicht mehr durch den Ortskern führen. Deshalb wird die Lärmbelästigung deutlich zurückgehen.

Gemeinde: Durch Landeszuschüsse, einen Anteil des Landkreises (als Bauträger) und einen Gemeindeanteil, der durch eine Beteiligung an den Abgaben für Verfüllungsmaterial im Ostfeld refinanziert werden soll. Um einen Baubeschluss des Landkreises zu erhalten, wird es von großer Bedeutung sein, den Landkreisanteil in einem niedrigen Level zu bringen.

Gemeinde: Gemäß einem Gemeinderatsbeschluss wäre die Gemeinde Dormettingen bereit, sich mit 4 Mio € an den Baukosten zu beteiligen, sofern die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass sich die Gemeinde Dormettingen über die Beteiligung an Abgaben für umfangreiche Verfüllungen im Ölschieferabbaufeld refinanzieren kann.

Gemeinde: In der Machbarkeitsstudie wurden 3 denkbare Varianten untersucht. Der Gemeinderat hat einstimmig die Variante 2 (lange Variante) in Abstimmung mit den Planern und der Straßenbauverwaltung als zielführende Variante an das LRA als Bauträger weitergereicht. Derzeit werden keine weiteren Varianten in Betracht gezogen.

Gemeinde: Es liegt noch keine konkrete Planung, sondern lediglich eine Machbarkeitsstudie vor. In diesem Stadium wurde die Landinanspruchnahme noch nicht erhoben.

Gemeinde: Das Westfeld ist in die Streckenführung einbezogen. Somit führt die vorgesehene Trasse zu sehr großen Teilen durch ehemaliges Abbaugebiet der Firma Holcim. In kleineren Teilen ist aber auch landwirtschaftliches Gelände von der Trassenführung betroffen.

Gemeinde: Die Gemeinde Dormettingen hofft sehr, dass mit allen Grundstückeigentümer Regelungen zum Grunderwerb gefunden werden.

Gemeinde: Die Umgehungsstraße wird in räumlicher Nähe zum Parkplatz des SchieferErlebnisses vorbeiführen. Eine eigene Anbindung ist vorgesehen. So erwarten wir keine negativen Auswirkungen auf das SchieferErlebnis.

Holcim: Bezüglich des Gesamtertrags wird Holcim keine Auskunft geben. Bezüglich des Anteils der Gemeinde sind die Gespräche am laufen.

Holcim: Das eingebrachte Erdreich muss dieselben geogenen Eigenschaften besitzen als das vorhandene. Es wird unbelastetes Erdmaterial aus der Region sein.

Holcim / Gemeinde: Ja. Das Verfüllungsmaterial wird unbelastet sein.

Holcim / Gemeinde: Ja. Die bisherige Genehmigung sieht vor, ca. 2 Millionen Tonnen zu verfüllen.

Holcim / Gemeinde: Ein Teil des Ertrags wird nach Dormettingen fließen und dort zur Finanzierung der Umgehungsstraße beitragen.