AG.L.N.: Grundsätzlich werden die Becken entsprechend dem bestehenden Rückhaltebecken im Westfeld so geplant, dass kein ungeregelter Abfluss in den angrenzenden Graben und damit in den Riedbach erfolgen kann. Der Abfluss erfolgt vielmehr kontrolliert und maximal mit der Menge, die bereits im aktuellen Zustand aus dem Gebiet abfließt.

AG.L.N.: Grundsätzlich werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Rekultivierung unmittelbar im Anschluss an den jeweiligen Abbauabschnitt durchgeführt. Das heißt die Rekultivierung erfolgt frühestens, wenn eine Behinderung des Betriebsablaufs nicht mehr zu erwarten ist, jedoch sobald als möglich.

Das Abbauende im Westfeld ist mit dem Umzug des Mobilbrechers im August 2018 erreicht worden. Die endgültige Rekultivierung sollte bis 2022 abgeschlossen sein.
Für das Ostfeld ist die Rekultivierung entsprechend der einzelnen Abbauabschnitte ebenfalls abschnittsweise geplant. Die Endrekultivierung im Ostfeld ist bis ca. 2048 vorgesehen, hängt allerdings stark vom konjunkturellen Verlauf ab.

Holcim: Soviel, um einen großen Teil der Umgehungsstraße zu finanzieren. Wir bitten um Verständnis, wenn wir zu solchen Zahlen keine genaue Auskunft geben.

AG.L.N.: Die Entwässerung erfolgt während des Abbaus analog zum Westfeld in eine ausreichend dimensionierte Absetz-/Rückhalteanlage am Ostrand der Abbaufläche. Von hier erfolgt ein gedrosselter Abfluss über den angrenzenden Graben zum Riedbach.
Nach Abbauende werden die Flächen entsprechend dem Ausgangszustand überwiegend als landwirtschaftliche Nutzflächen rekultiviert. Mit der fachgerechten Rekultivierung stellt sich wieder ein natürliches Abfluss- und Versickerungsregime ein. Am Ostrand der Fläche wird die Absetz-/Rückhalteanlage in ein naturnahes Stillgewässer umgewandelt.

AG.L.N.: Der Abschluss der Rekultivierung ist bis Ende 2022 geplant. Ab dann können auch die Zäune rund ums Westfeld entfernt werden.

AG.L.N.: Entsprechend den Verhältnissen im bestehenden Abbaubereich findet auch zukünftig kein Eingriff in die Grundwasserleiter und das Grundwasser statt. Durch die unmittelbar nach dem Abbau erfolgende, fachgerechte Rekultivierung werden die natürlichen Abfluss- und Versickerungsverhältnisse wieder hergestellt. Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sind damit auszuschließen.

AG.L.N.: Die Rekultivierung entspricht bei der Ausgestaltung der Rekultivierungsbiotope im Wesentlichen dem genehmigten Rekultivierungsplan von 1995. Nach Umsetzung der Rekultivierung werden die Flächen der Öffentlichkeit zurückgegeben. Sollten die jeweiligen Flächeneigentümer oder Standortgemeinden auf diesen Flächen die genannten Attraktionen einrichten wollen, ist dies mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abzustimmen. Dies hätte allerdings ggf. eigenständige, von der Fa. Holcim unabhängige Verfahren zur Folge.

AG.L.N.: Als Boden für die Rekultivierung wird der auf der zukünftigen Abbaufläche vorhandene Boden verwendet. Hierzu wird der Oberboden vor dem Abbau entsprechend dem bisherigen Vorgehen abgeschoben und fachgerecht in Bodenmieten zwischengelagert. Nach Abbauende wird dieser Humus im Rahmen der Rekultivierung zur Wiederherstellung der Böden mit den entsprechenden Bodenmächtigkeiten verwendet.

AG.L.N.: Sukzessionsflächen sind Flächen die sich ohne weitere menschliche Einflüsse bzw. Maßnahmen frei entwickeln dürfen. Sie werden also nicht weiter genutzt, sondern es können sich über die Zeit jeweils die Pflanzen- und Tierarten einstellen, für die die Bedingungen gerade passen. Typischerweise verläuft die freie Entwicklung in Mitteleuropa über vegetationsfreie Flächen, Gräser und Kräuter, erste Gehölze, Gebüsche bis hin zu Wald. Da solche Standorte in unserer genutzten Kulturlandschaft selten sind, weisen sie in der Regel einen hohen naturschutzfachlichen und Erlebnis-Wert auf.

AG.L.N.: Das Stillgewässer im Westfeld soll eine Tiefe von mindestens 6 m aufweisen, um im Zentrum eine dauerhafte Wasserführung sowie eine gute Wasserqualität zu garantieren. Die Wasserzufuhr wird durch den Niederschlag und Zulauf aus den umliegenden Hanglagen gewährleistet. Nach Durchführung der Rekultivierung und Freigabe für die Öffentlichkeit sind für das Gewässer keine weiteren Maßnahmen geplant. Eine Badenutzung ist damit grundsätzlich möglich. Die Entscheidung darüber liegt bei der Standortgemeinde – in diesem Fall in Dautmergen.

AG.L.N.: Nein. Die Rekultivierung erfolgt unabhängig von etwaigen Planungen für eine Umgehungsstraße. Ergeben sich zukünftig Überschneidungen von Umgehungsstraße und Abbau- bzw. geplanten Rekultivierungsflächen, muss die Planung für die jeweiligen Flächen geändert werden. Verläuft die Umgehungsstraße über bereits rekultivierte Flächen handelt es sich um einen Eingriff mit den entsprechenden Ausgleichserfordernissen.

AG.L.N.: Die Abraummächtigkeiten im Ostfeld sind nach aktuellen Untersuchungen deutlich geringer als ursprünglich angenommen. Es ist von Mächtigkeiten des Abraums von 0-7 m auszugehen.

AG.L.N.: Die Verfüllung der Rekultivierungsfläche erfolgt zunächst mit dem vorhandenen Abraum, der vor der Schiefergewinnung abgeschoben wird. Da die Abraummächtigkeiten im Ostfeld deutlich geringer sind als ursprünglich angenommen, wird die Fehlmenge über die Zufuhr von Fremdmaterial abgedeckt. Das Fremdmaterial hat hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen und wird entsprechend kontrolliert. Es wird in der Regel unbelasteter Bodenaushub verwendet.

AG.L.N.: Der Unterschied würde sich im Wesentlichen auf die Geländehöhe der Rekultivierungsoberfläche beschränken. Die Rekultivierungsbiotope selbst bleiben davon weitestgehend unberührt.

AG.L.N.: Der Abraum erreicht im Ostfeld Mächtigkeiten von 0-7 m.

AG.L.N.: Im aktuellen Zustand weist das Gelände im Ostfeld eine flache Erhebung im zentralen Bereich auf, von wo aus das Gelände mit geringer Neigung nach Osten und Westen abfällt. Zukünftig liegt ein gleichmäßiges Einfallen der schwach geneigten Rekultivierungsoberfläche nach Osten hin vor. Dies entspricht der genehmigten Planung von 1995.

AG.L.N.: Nein, der Wall entlang der Straße besteht aus Oberboden und wird für die Rekultivierung verwendet.

AG.L.N.: Sobald mit den Standortgemeinden Einigkeit über die Grundstücksaufteilung, Wegenetz etc. besteht und die Flächen rekultiviert sind